FLUGTICKET-RÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Mit der Flugticket-Rücktrittsversicherung von Ucuzabilet erhält der Versicherte eine Entschädigung in Höhe von 90 % des Erstattungsbetrags des in der Police angegebenen Ticketpreises (einschließlich Flughafengebühren, Treibstoffkosten und Servicegebühren), die nicht vom Ticketanbieter (Fluggesellschaft) übernommen werden.

Im Falle von Stornierungen, die nicht bis 3 Stunden vor dem Flug mitgeteilt werden, wird die Rücktrittsversicherung für den Flugschein als ungültig betrachtet und es erfolgt keine Erstattung. Die Richtlinien von Ucuzabilet basieren auf der Lösung von Problemen.

  • Nur türkische Staatsbürger können von der Versicherung profitieren. Aus diesem Grund ist es notwendig, eine Telefonnummer eines türkischen Mobilfunkanbieters im Feld Kontaktinformationen anzugeben.
  • Die Flugticket-Rücktrittsversicherung gilt für alle Tickets mit und ohne Sonderangebote.
  • Flugmeilen und Prämientickets sind nicht versichert.
  • Bankzinsen sind von der Versicherung nicht abgedeckt. Sie können nicht auf den Entschädigungsbetrag angerechnet werden.
  • Tickets, die mit Meilen, Bankpunkten und UB Wallet oder als Geschenk gekauft wurden, sind nicht versichert, auch wenn der Versicherte/Versicherungsnehmer einen Teil des Ticketpreises bezahlt hat.
  • Pauschaltickets (Hotel + Flug) sind nicht versichert.
  • Die Flugticket-Rücktrittsversicherung kann nur zum Zeitpunkt des Ticketkaufs abgeschlossen werden, sie kann nicht nachträglich oder allein verkauft werden.
  • Die für die Versicherungsleistung gezahlte Versicherungsprämie kann im Rahmen der Rückzahlungen, die aufgrund der Stornierung des Flugscheins als Versicherungsentschädigung geleistet werden, nicht zurückerstattet werden.
  • Zusätzliche Ermäßigungen, die beim Kauf von Fahrkarten in Anspruch genommen werden, werden nicht von der Versicherung abgedeckt. Sie werden nicht in 90 % des Ticketbetrags eingerechnet, und der Erstattungsbetrag wird über den Ticketbetrag nach Abzug des Rabattbetrags berechnet.
  • Die Flugticket-Rücktrittsversicherung kann für jedes im Laufe des Jahres gekaufte Ticket unbegrenzt oft in Anspruch genommen werden.
  • Eine einzige Police kann für denselben Versicherten ausgestellt werden, der am selben Tag vom selben Ort abfliegt.
  • Die Flugticket-Rücktrittsversicherung gilt für Hin- und Rückflugtickets. Im Falle der Stornierung eines Hin- und Rückflugtickets wird der gesamte Ticketpreis im Rahmen der Versicherung erstattet. Bei Hin- und Rückflugtickets wird bei Stornierung eines einfachen Fluges keine Entschädigung für den nicht stornierten Flug gezahlt, was nicht in den Geltungsbereich der Versicherung und die Services fällt. Für nicht in Anspruch genommene Flugtickets besteht kein Anspruch auf Erstattung und sie sind nicht versichert.
  • Im Falle einer Änderung oder eines Wechsels eines gekauften versicherten Flugscheins deckt die Versicherungspolice die entsprechende Änderung nicht ab.
  • Damit die eingecheckten Flugscheine im Rahmen der Versicherung berücksichtigt werden können, muss der Check-in-Vorgang 3 Stunden vor dem Flug storniert werden. Die Stornierung kann auch nach Abbruch des Check-in-Vorgangs erfolgen.
  • Verspätungen sind nicht eingeschlossen und werden nicht von der Versicherung abgedeckt.
  • Flüge, die nicht von der Fluggesellschaft durchgeführt werden, sind nicht durch die Flugticket-Rücktrittsversicherung abgedeckt. Die für die Versicherungsleistung gezahlte Prämie wird nicht zurückerstattet. Je nach den Vorschriften der zuständigen Zivilluftfahrtbehörde gelten die von der Fluggesellschaft angewandten Ticketregeln.
  • Um eine Entschädigungszahlung für Ihren Schaden zu erhalten, der von der Versicherung abgedeckt wird, und um Ihren Prozess bezüglich der Ticketstornierung zu beginnen, können Sie innerhalb von 15 Tagen nach Ihrer Ticketstornierung einen Online-Antrag auf der Website von Anadolu Sigorta stellen, https://www.anadolusigorta.com.tr/hasar-merkezi/biletim-guvende-iptali/. Sie können die Antragsschritte über den Link ausfüllen. Ucuzabilet kann nicht für den Ausschluss der Versicherung aufgrund von verspäteten Meldungen verantwortlich gemacht werden.
  • Der im Rahmen der Versicherung zu erstattendem Betrag wird von Anadolu Sigorta innerhalb von 15 Werktagen im Rahmen der Versicherungsbedingungen auf das Konto des Versicherten zurückgebucht. Der Abschluss der Vorgänge im Zusammenhang mit der Überweisung des Erstattungsbetrages auf das Konto des Versicherten nach Abschluss des Erstattungsverfahrens kann je nach Erstattungsverfahren der Banken variieren.
  • Die für die Versicherungsdienstleistung gezahlte Versicherungsprämie kann nicht im Rahmen der Rückzahlungen, die als Versicherungsentschädigung aufgrund der Stornierung des Tickets erfolgen, erstattet werden. Die Versicherungsprämie ist nicht durch die Versicherung gedeckt.
  • In dringenden Fällen und bei höherer Gewalt zwischen 0 und 3 Stunden vor den Flügen kann ein Antrag auf Bewertung durch die Versicherungsgesellschaft gestellt werden, zusammen mit den einzureichenden Unterlagen für diese Situationen.
  • Bei Stornierungen aus dringenden Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt wird der gesamte Betrag erstattet, der dem Versicherten vom Ticketanbieter (Fluggesellschaft) nicht über den in der Police vermerkten Ticketpreis hinaus erstattet wurde.
  • Die Versicherungspolice tritt an die Stelle der Rechnung. Es können auch keine Rechnungen ausgestellt werden. Die Rechnung kann als Einzelfirma verwendet werden. Die besagte Police kann nicht als Firmenrechnung neu ausgestellt werden.
  • Der Versicherungsanspruch kann nicht auf eine andere Person übertragen, verkauft oder in Bargeld umgewandelt werden.